Alle physischen sowie juristische Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die sich auf dem Gebiet der Pflegeinformatik engagieren und mit Fachkolleg/inn/en vernetzen möchten, oder engagieren möchten, sind eingeladen, der ÖGPI beizutreten. Die Mitgliedschaft bei der ÖGPI ist freiwillig. Aufnahmeanträge können über das entsprechende Antragsformular an den Vorstand gestellt werden. Dieser entscheidet dann über eine Aufnahme.
ÖGPI unterscheidet vier verschiedene Arten der Mitgliedschaft:
1. Ordentliche Mitglieder
Ordentliche Mitglieder des Vereins können alle physischen Personen werden, die eine Ausbildung auf dem Gebiet der Pflegeinformatik abgeschlossen haben oder in einer vergleichbaren Tätigkeit im Bereich Dokumentation und Informationsverarbeitung in der Pflege tätig sind und sich beim Vereinsvorstand schriftlich um Aufnahme bewerben.
Die ordentlichen Mitglieder haben den jährlichen Mitgliedsbeitrag zu entrichten und haben das Recht, in den Organen und Einrichtungen des Vereins mitzuwirken. Sie sind berechtigt, an Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereins zu beanspruchen. Sie erhalten Zugang zum geschlossenen Mitgliederbereich im ÖGPI Webauftritt. Die ÖGPI versucht, durch diverse Kooperationen Vorteile für Ihre Mitglieder zu erwirken. So genießen zum Beispiel ÖGPI Mitglieder eine Ermäßigung von 20% auf den regulären Preis von Einzelkarten auf der ENI Tagung (European Nursing Informatics) 2015. Sie erhalten auch eine Eermäßigung von 10% auf den Kursbeitrag zum Zertifikatskurs Informationsmanagement und e-Health in der Pflege - IT-Kompetenz für Pflege- und Führungskräfte an der UMIT (-> weitere Informationen zum Kurs). In der Generalversammlung der ÖGPI steht ihnen ein Stimmrecht sowie das aktive und passive Wahlrecht zu. Jedes Mitglied ist berechtigt, vom Vorstand die Ausfolgung der Statuten zu verlangen, in denen alle mit einer Mitgliedschaft erwachsenden Rechte aufgelistet sind.
2. Studentische Mitglieder
Studentische Mitglieder des Vereins können alle physischen Personen werden, die sich in einer Ausbildung in einem Fachgebiet befinden, das den Zweck der ÖGPI berührt und sich beim Vereinsvorstand schriftlich um Aufnahme bewerben.
Die studentischen Mitglieder sind vom jährlichen Mitgliedsbeitrag befreit, haben aber jährlich ihren Studentenstatus unter Vorlage eines geeigneten Nachweises glaubhaft zu machen. Ihnen stehen die gleichen Rechte wie den ordentlichen Mitgliedern zu. Studentische Mitglieder, die ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, werden automatisch im auf das Abschlussjahr folgende Kalenderjahr in den Status eines ordentlichen Mitglieds übernommen.
3. Fördernde Mitglieder
Fördernde Mitglieder können alle physischen sowie juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften werden, welche die Ziele des Vereins ideell und materiell unterstützen und sich beim Vereinsvorstand schriftlich um Aufnahme bewerben.
Fördernde Mitglieder haben den jährlichen Mitgliedsbeitrag zu entrichten und haben das Recht, an Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereins zu beanspruchen. Sie erhalten ebenfalls Zugang zum geschlossenen Mitgliederbereich im ÖGPI Webauftritt.
4. Ehrenmitglieder
Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag des Vorstands durch die Generalversammlung. Ehrenmitglieder sind von der Entrichtung eines Mitgliedsbeitrages befreit.